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BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52
Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Ob es einen Fortsetzungszusammenhang oder eine natürliche Handlungseinheit annimmt, wofür allerdings der Sachverhalt nicht spricht (BGHSt 4, 219) ist dem Urteil nicht zu entnehmen. - BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß zur Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs der allgemeine, im voraus gefaßte Entschluß, eine Reihe gleichartiger Taten zu begehen, nicht genügt, vielmehr ein bestimmter Gesamtvorsatz erforderlich ist, der von vornherein den Gesamterfolg umfaßt, um ihn stoßweise zu verwirklichen (BGHSt 1, 313; BGH NJW 1957, 1933). - BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56
Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Ein bloßes geräuschloses Hineinschleichen in ein Haus zur Nachtzeit genügte hierbei nicht (BGHSt 9, 253).
- BGH, 15.12.1955 - 4 StR 342/55
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Das Hauptverfahren ist daher zutreffend vor der Jugendkammer eröffnet worden (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56]. - BGH, 02.11.1954 - 5 StR 492/54
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Das Hauptverfahren ist daher zutreffend vor der Jugendkammer eröffnet worden (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56]. - BGH, 21.12.1956 - 1 StR 417/56
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Das Hauptverfahren ist daher zutreffend vor der Jugendkammer eröffnet worden (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56]. - BGH, 08.01.1957 - 5 StR 378/56
Revision wegen eines Verfahrens vor der Strafkammer bei Tatbegehung einer …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Das Hauptverfahren ist daher zutreffend vor der Jugendkammer eröffnet worden (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56]. - RG, 31.03.1933 - I 254/33
1. Kann eine durch Schläge auf den Kopf eines Schlafenden bewirkte sofortige …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Wenn bei Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs der Angeklagte auch allein wegen schweren Diebstahls zu bestrafen ist, obwohl nur bei einem Teil der Einzelhandlungen der Tatbestand des vollendeten schweren Diebstahls gegeben ist, bei einem Seil dagegen der des versuchten schweren Diebstahls oder des einfachen Diebstahls, so sind doch genaue Feststellungen, und die entsprechende rechtliche Würdigung wegen des Schuldumfangs notwendig (RGSt 57, 81; 67, 183, 188). - BGH, 12.01.1956 - 3 ARs 172/55
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Das Hauptverfahren ist daher zutreffend vor der Jugendkammer eröffnet worden (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56]. - RG, 09.10.1922 - VI 629/22
1. Ist bei einheitlicher, teils leichter teils gefährlicher Körperverletzung ein …
Auszug aus BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58
Wenn bei Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs der Angeklagte auch allein wegen schweren Diebstahls zu bestrafen ist, obwohl nur bei einem Teil der Einzelhandlungen der Tatbestand des vollendeten schweren Diebstahls gegeben ist, bei einem Seil dagegen der des versuchten schweren Diebstahls oder des einfachen Diebstahls, so sind doch genaue Feststellungen, und die entsprechende rechtliche Würdigung wegen des Schuldumfangs notwendig (RGSt 57, 81; 67, 183, 188).
- BGH, 09.09.1959 - 2 StR 311/59
Rechtsmittel
Hierauf hat unter Anführung dieser und einer weiteren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1957, 1933) der 2, Strafsenat noch in seinem Urteil vom 17. November 1958 - 2 StR 376/58 - hingewiesen, das in einem bei dem Landgericht in Saarbrücken anhängigen Verfahren - 25 KLs 4/58 Hw - ergangen ist, und hat dabei auch hervorgehoben, daß ein allgemeiner, im voraus gefaßter Entschluß des Täters, eine Reihe gleichartiger Taten zu begehen, nicht genügt.